Medikamente aus dem Ausland bestellen: was erlaubt ist und was nicht
Wann eine Bestellung aus dem EU-Ausland legal ist, warum Shops aus Drittstaaten tabu sind und wie Sie im Ausland gekaufte Medikamente mitbringen dürfen.
Medikamente aus dem Ausland dürfen Sie nur auf drei Wegen legal beziehen: als Versandbestellung bei einer zugelassenen Apotheke aus einem EU- oder EWR-Staat, dessen Standards Deutschland als vergleichbar anerkennt, als Reisebedarf in üblicher Menge oder über den Einzelimport durch eine deutsche Apotheke. Bestellungen bei Shops außerhalb von EU und EWR sind für Privatpersonen verboten, egal ob das Mittel dort frei verkäuflich ist. Diese Seite erklärt die Regeln und die typischen Fallstricke.
Der Grundsatz: Einfuhr ist verboten, Ausnahmen sind geregelt
Das Arzneimittelgesetz verbietet grundsätzlich, Arzneimittel nach Deutschland zu verbringen, die hier nicht zugelassen oder registriert sind, und erlaubt die Einfuhr nur über bestimmte Wege. Dahinter steht der Schutz vor Fälschungen und vor Mitteln, deren Qualität keine deutsche oder europäische Behörde geprüft hat. Für Privatpersonen sind vor allem die folgenden Ausnahmen wichtig.
| Weg | Erlaubt? | Bedingungen |
|---|---|---|
| Versand von einer Apotheke in Deutschland | ja | Apotheke mit Versanderlaubnis, EU-Sicherheitslogo |
| Versand von einer Apotheke in einem EU- oder EWR-Staat | ja, mit Einschränkungen | Land mit vergleichbaren Standards laut Liste des Bundesgesundheitsministeriums, Mittel in Deutschland zugelassen |
| Versand aus einem Drittstaat (z. B. Indien, USA, Türkei, Schweiz) | nein | gilt auch für Mittel, die dort rezeptfrei sind |
| Mitnahme bei der Einreise | ja | Menge für den üblichen persönlichen Bedarf, Sonderregeln für Betäubungsmittel |
| Einzelimport über eine deutsche Apotheke | ja | ärztliche Verordnung, nur bei begründetem Bedarf |
Versand aus EU-Staaten: was gilt
Apotheken aus anderen EU- oder EWR-Staaten dürfen nach Deutschland liefern, wenn sie in ihrem Land als Apotheke mit Versand zugelassen sind und aus einem Staat kommen, den das Bundesgesundheitsministerium als vergleichbar eingestuft hat. Diese Liste stammt in ihrer Grundform aus dem Jahr 2011. Nach Fachberichten umfasst sie derzeit:
Länder mit vergleichbaren Standards (nach Fachberichten)
- Niederlande, für Versandapotheken mit eigener Präsenzapotheke
- Schweden, nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Tschechien, nur für rezeptfreie Arzneimittel
- Island
Hinzu kommt eine wichtige Einschränkung: Verschickt werden dürfen nur Arzneimittel, die in Deutschland zugelassen oder registriert sind. Ein Medikament, das es nur in einem anderen EU-Land gibt, kann eine ausländische Versandapotheke Ihnen deshalb nicht einfach schicken.
Mehrere bekannte Versandapotheken für den deutschen Markt sitzen in den Niederlanden. Sie zeigen das EU-Sicherheitslogo mit niederländischer Flagge, das zum dortigen Register führt. Wie Sie den Eintrag prüfen, zeigt der Ratgeber Seriöse Online-Apotheke erkennen.
Shops aus Drittstaaten: warum sie tabu sind
Viele Websites, die verschreibungspflichtige Mittel ohne Rezept anbieten, werden aus Staaten außerhalb der EU betrieben oder verschicken von dort. Der Versand an Privatpersonen in Deutschland ist nicht erlaubt, auch dann nicht, wenn das Mittel im Herkunftsland ohne Rezept zu haben ist oder die Packung genauso aussieht wie in Deutschland.
Die Risiken sind erheblich:
- Fälschungen. Behörden warnen regelmäßig, dass Arzneimittel aus solchen Quellen häufig gefälscht oder minderwertig sind.
- Keine Kontrolle. Lagerung, Transport und Herkunft lassen sich nicht nachvollziehen.
- Kein Rechtsschutz. Bei Problemen gibt es keine erreichbare Apotheke und keine deutsche Behörde, die helfen kann.
- Zoll. Die Sendung kann beschlagnahmt werden, das bezahlte Geld ist dann verloren.
Was der Zoll macht
Der Zoll kontrolliert Postsendungen aus Drittstaaten und hält Arzneimittel zurück, wenn die Einfuhr nicht erlaubt ist. In der Regel erhalten Sie dann ein Schreiben und werden um Stellungnahme gebeten. Die Mittel werden meist sichergestellt und vernichtet.
Ob es dabei bleibt, hängt vom Einzelfall ab. Bei kleinen Mengen eines gewöhnlichen Mittels für den Eigenbedarf bleibt es oft bei der Sicherstellung. Bei größeren Mengen, Dopingmitteln, Betäubungsmitteln oder verschreibungspflichtigen Mitteln in größerem Umfang kann ein Straf- oder Bußgeldverfahren folgen. Auch Sendungen aus der EU können kontrolliert werden, wenn ein Verdacht besteht.
Selbst wenn eine Sendung durchkommt, ist die Bestellung nicht legal. Und zusätzlich zum Warenwert können bei Sendungen aus Drittstaaten Einfuhrabgaben anfallen.
Medikamente aus dem Urlaub mitbringen
Für Reisende gilt eine praktische Ausnahme: Arzneimittel dürfen bei der Einreise in einer Menge mitgebracht werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf entspricht. Das betrifft die Medikamente, die Sie für die Reise eingepackt haben, und auch Mittel, die Sie im Urlaub in einer Apotheke gekauft haben.
Achten Sie dabei auf diese Punkte:
- Menge. Als üblich gilt, was eine Person für sich selbst in überschaubarer Zeit braucht. Mehrjahresvorräte oder Mengen für Familie und Freunde gehören nicht dazu.
- Originalverpackung. Bewahren Sie Medikamente in der Packung mit Beipackzettel auf, das erleichtert Kontrollen.
- Nachweis. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln hilft eine ärztliche Bescheinigung oder eine Kopie des Rezepts, am besten auf Englisch.
- Betäubungsmittel. Für starke Schmerzmittel und andere Betäubungsmittel brauchen Sie innerhalb des Schengen-Raums eine ärztliche Bescheinigung, die für bis zu 30 Tage gilt. Für andere Länder gelten eigene Regeln, informieren Sie sich vorher bei der Botschaft des Reiselands.
- Dopingmittel. Hier sind schon kleine Mengen kritisch.
Im Urlaub gekaufte Mittel sollten Sie nur nehmen, wenn Sie wissen, was sie enthalten. Gleich aussehende Markennamen können im Ausland andere Wirkstoffe oder Stärken bezeichnen. Lassen Sie sich in der Apotheke vor Ort beraten und lesen Sie die Packungsbeilage.
Einzelimport: wenn ein Mittel in Deutschland fehlt
Manche Arzneimittel sind in Deutschland nicht zugelassen oder vorübergehend nicht lieferbar, im Ausland aber verfügbar. Für solche Fälle gibt es den Einzelimport: Eine deutsche Apotheke bestellt das Mittel auf ärztliche Verordnung für eine bestimmte Patientin oder einen bestimmten Patienten im Ausland. Das ist an Voraussetzungen gebunden, unter anderem muss es für den Bedarf einen nachvollziehbaren Grund geben.
Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht automatisch. Klären Sie vorab mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und der Krankenkasse, ob ein Antrag nötig ist. Der Vorteil gegenüber einer eigenen Bestellung: Die Apotheke übernimmt Prüfung und Verantwortung, und das Mittel stammt aus einer kontrollierten Quelle.
Rezepte aus dem Ausland in Deutschland einlösen
Ein Papierrezept, das eine Ärztin oder ein Arzt in einem anderen EU-Staat ausgestellt hat, kann grundsätzlich auch in einer deutschen Apotheke eingelöst werden, wenn es die nötigen Angaben enthält. Die Apotheke rechnet es wie ein Privatrezept ab, Sie zahlen also zunächst selbst. Umgekehrt lässt sich ein deutsches E-Rezept im Ausland bisher meist nicht einlösen. Wer länger verreist, sollte sich vor der Abreise ausreichend versorgen oder mit der Praxis klären, welche Lösung möglich ist.
Häufige Irrtümer
- „Was dort rezeptfrei ist, darf ich bestellen.“ Nein. Maßgeblich ist das deutsche Recht beim Empfang, nicht die Regel im Herkunftsland.
- „Kleine Mengen sind immer erlaubt.“ Die Mengenregel gilt für die Mitnahme bei der Einreise, nicht für Postsendungen aus Drittstaaten.
- „Der Shop hat eine .de-Adresse, also sitzt er in Deutschland.“ Die Domainendung sagt nichts über den Sitz. Entscheidend sind Impressum und Registereintrag.
- „Ein EU-Logo auf der Seite reicht.“ Nur wenn der Link zum offiziellen Register führt und der Shop dort eingetragen ist.
Zusammengefasst
Kaufen Sie Arzneimittel nur bei registrierten Apotheken in Deutschland oder einem anerkannten EU-Staat, prüfen Sie das EU-Sicherheitslogo und meiden Sie Shops, die verschreibungspflichtige Mittel ohne Rezept anbieten. Den rechtlichen Rahmen des Versandhandels insgesamt erklärt der Ratgeber Versandhandel mit Arzneimitteln, die Grundlagen zur Bestellung der Ratgeber Versandapotheken.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall, insbesondere bei Betäubungsmitteln oder längeren Auslandsaufenthalten, wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt, Ihre Apotheke oder den Zoll.
Fragen und Antworten
- Darf ich Medikamente aus dem Urlaub mitbringen?
- Ja, in einer Menge, die dem üblichen persönlichen Bedarf entspricht. Was üblich ist, hängt vom Mittel ab, eine Orientierung ist der Bedarf für die Dauer der Reise und kurz danach. Für Betäubungsmittel und Dopingmittel gelten strengere Regeln.
- Darf ich bei einer Online-Apotheke in der Schweiz bestellen?
- Nein. Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum Europäischen Wirtschaftsraum. Der Versand von Arzneimitteln an Privatpersonen in Deutschland ist von dort nicht erlaubt.
- Was passiert, wenn der Zoll mein Paket findet?
- Der Zoll kann die Sendung zurückhalten und die Arzneimittel sicherstellen. In der Regel werden Sie schriftlich informiert. Bei größeren Mengen, verschreibungspflichtigen Mitteln ohne Nachweis, Dopingmitteln oder Betäubungsmitteln kann ein Ermittlungsverfahren folgen.
- Kann ich ein Medikament bekommen, das in Deutschland nicht zugelassen ist?
- Über den sogenannten Einzelimport ist das in begründeten Fällen möglich. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet das Mittel, eine deutsche Apotheke bestellt es im Ausland. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss vorher geklärt werden.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Fehler entdeckt? Hinweis an die Redaktion.