Unabhängiger Vergleich, keine ApothekeKonditionen Stand 10/2026
Ratgeber

Reiseapotheke: was hinein gehört und was Sie vorher klären sollten

Checkliste zum Abhaken plus Hinweise zu Handgepäck, Zoll, Betäubungsmitteln und Kühlung unterwegs.

Eine Reiseapotheke ist eine kompakte Auswahl aus der Hausapotheke, ergänzt um Mittel für typische Beschwerden unterwegs. Das Wichtigste sind Ihre Dauermedikamente mit Reserve, gefolgt von Verbandmaterial und ein paar Hilfsmitteln. Wer in ferne Länder reist, Betäubungsmittel einnimmt oder kühlpflichtige Mittel braucht, sollte zusätzlich einige Dinge vor der Abreise klären. Diese Seite fasst alles als Checkliste zusammen.

Checkliste: Dauermedikamente

Für Ihre regelmäßigen Medikamente

  • Ausreichende Menge für die gesamte Reise plus Reserve für einige Tage
  • Rechtzeitig vor der Abreise ein neues Rezept anfordern und einlösen
  • Medikamente im Handgepäck, nicht im Koffer
  • Originalverpackung mit Packungsbeilage
  • Aktueller Medikationsplan, am besten zusätzlich auf Englisch
  • Liste mit Wirkstoffnamen, nicht nur Handelsnamen
  • Bei Spritzen, Pens oder Geräten: ärztliche Bescheinigung, möglichst englischsprachig
  • Bei Zeitverschiebung: Einnahmezeiten vorher mit der Praxis besprechen

Die Reserve ist wichtig, weil sich Rückreisen verzögern können. Verteilen Sie bei längeren Reisen einen Teil des Vorrats auf ein zweites Gepäckstück oder auf eine Mitreisende, falls ein Koffer verloren geht. Wer ein E-Rezept vor der Reise bei einer Versandapotheke einlöst, sollte die Lieferzeit einplanen. Was dabei üblich ist, steht im Ratgeber zur Lieferzeit bei Versandapotheken.

Checkliste: Verbandmaterial und Hilfsmittel

Grundausstattung für unterwegs

  • Pflaster und Blasenpflaster
  • Sterile Kompressen und eine Mullbinde
  • Desinfektionsmittel für Wunden
  • Kleine Schere und Pinzette
  • Zeckenkarte oder Zeckenzange
  • Digitales Fieberthermometer
  • Einmalhandschuhe
  • Sonnenschutz und ein Mittel gegen Insektenstiche
  • Bei Fernreisen in Mückengebiete: Insektenschutzmittel und gegebenenfalls Moskitonetz

Scharfe Gegenstände wie Scheren gehören im Flugzeug in das aufgegebene Gepäck, wenn sie die Regeln für das Handgepäck nicht erfüllen. Die genauen Vorgaben stehen bei Ihrer Fluggesellschaft und am Abflughafen.

Arzneimittel für Reisebeschwerden

Welche Mittel für typische Beschwerden auf Reisen sinnvoll sind, hängt vom Reiseziel, von der Reiseart und von Ihrer Gesundheit ab. Viele Reisende denken an diese Bereiche:

BereichWoran viele denkenVorher klären
Schmerzen und Fieberein gewohntes rezeptfreies Schmerz- und FiebermittelEignung bei Vorerkrankungen und für Kinder
DurchfallElektrolytlösungwann ärztliche Hilfe nötig ist, besonders bei Kindern und Fieber
Reisekrankheitein Mittel gegen ÜbelkeitMüdigkeit als Nebenwirkung, Autofahren
HautMittel gegen Juckreiz, Kühlgel bei leichtem SonnenbrandAllergien
ErkältungNasenspray, HalsschmerzmittelAnwendungsdauer, Einfuhrregeln im Zielland
Allergiedas gewohnte AntiallergikumWechselwirkungen

Die Tabelle ist keine Empfehlung für bestimmte Präparate. Lassen Sie sich in der Apotheke beraten, besonders für Kinder, in der Schwangerschaft und bei Fernreisen. Für Impfungen und Malariaprophylaxe ist eine reisemedizinische Beratung bei einer Ärztin, einem Arzt oder einer reisemedizinischen Sprechstunde zuständig. Planen Sie dafür mehrere Wochen vor der Abreise ein, weil manche Impfungen in mehreren Schritten gegeben werden.

Dokumente für die Reiseapotheke

  • Medikationsplan und Liste der Allergien
  • Impfpass oder eine Kopie davon
  • Europäische Krankenversicherungskarte, bei gesetzlich Versicherten meist auf der Rückseite der Gesundheitskarte
  • Unterlagen einer Auslandsreisekrankenversicherung, falls vorhanden
  • Kontaktdaten der Hausarztpraxis
  • Bei Betäubungsmitteln: die passende Bescheinigung, siehe unten

Betäubungsmittel und Zoll

Im Schengen-Raum. Wer Betäubungsmittel ärztlich verordnet bekommt, etwa bestimmte starke Schmerzmittel oder Mittel gegen ADHS, braucht für Reisen in andere Schengen-Staaten eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Die verschreibende Praxis füllt sie aus, die zuständige Landesbehörde beglaubigt sie. Die Bescheinigung gilt höchstens 30 Tage. Das Formular stellt die Bundesopiumstelle beim BfArM bereit.

Außerhalb des Schengen-Raums. Für andere Länder gibt es keine einheitliche Regelung. Die Bundesopiumstelle empfiehlt eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung nach den Leitlinien des Internationalen Suchtstoffkontrollrats. Ob das Zielland weitere Genehmigungen verlangt, erfahren Sie bei dessen Botschaft. Planen Sie hier viel Vorlauf ein.

Andere Arzneimittel. Auch Wirkstoffe, die in Deutschland rezeptfrei sind, können in anderen Ländern strengen Regeln unterliegen, etwa bestimmte Erkältungs- oder Schmerzmittel. Informieren Sie sich vor Fernreisen in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts und bei der Botschaft des Ziellandes.

Rückreise. Arzneimittel, die Sie für den eigenen Bedarf auf der Reise mitgenommen haben, dürfen Sie wieder einführen. Wer im Ausland Medikamente auf Vorrat kauft oder bestellt, muss andere Regeln beachten. Was dabei erlaubt ist, erklärt der Ratgeber Medikamente aus dem Ausland bestellen.

Kühlpflichtige Medikamente unterwegs

Insuline, bestimmte Biologika und andere kühlpflichtige Mittel brauchen auf Reisen besondere Aufmerksamkeit.

  1. Handgepäck statt Frachtraum. Im Frachtraum kann es sehr kalt werden. Viele kühlpflichtige Mittel dürfen nicht einfrieren.
  2. Kühltasche oder Kühletui. Kühlelemente nie direkt an das Medikament legen, sondern mit einem Tuch oder einer Einlage trennen.
  3. Angebrochene Packungen. Manche Mittel dürfen nach Anbruch eine Zeit lang bei Raumtemperatur bleiben. Die Frist steht in der Packungsbeilage und hilft bei der Planung.
  4. Unterkunft prüfen. Gibt es einen Kühlschrank? Minibars sind nicht immer zuverlässig temperiert.
  5. Hitze meiden. Nie im geparkten Auto, am Strand in der Sonne oder auf der Hutablage liegen lassen.

Wie die Kühlkette beim Versand funktioniert und was nach der Lieferung zu tun ist, beschreibt der Ratgeber Kühlpflichtige Medikamente online bestellen.

Hitze, Feuchtigkeit und Sonne

Auch Arzneimittel ohne Kühlpflicht leiden unter Hitze. Zäpfchen schmelzen, Salben und Cremes werden flüssig, Tabletten können in feuchter Luft aufquellen. Transportieren Sie die Reiseapotheke in einer festen Tasche oder Box und bewahren Sie sie in der Unterkunft im kühlsten Raum auf. Wirkt ein Mittel verändert, verfärbt oder verklumpt, verwenden Sie es nicht mehr.

Reisen mit Kindern

Für Kinder gelten eigene Darreichungsformen und Dosierungen. Packen Sie die Mittel ein, die Ihr Kind kennt und verträgt, mit der passenden Messhilfe. Bei Säften ist die Haltbarkeit nach dem Öffnen begrenzt, deshalb ist eine neue, ungeöffnete Packung für die Reise oft die bessere Wahl. Notieren Sie das Körpergewicht Ihres Kindes, denn im Ausland wird die Dosis häufig danach berechnet. Ein Fieberthermometer und eine Elektrolytlösung gehören bei Reisen mit kleinen Kindern fast immer dazu. Bei hohem Fieber, anhaltendem Durchfall oder Erbrechen suchen Sie vor Ort ärztliche Hilfe, statt abzuwarten.

Reiseapotheke rechtzeitig besorgen

Rezeptfreie Produkte für die Reiseapotheke lassen sich gut in einer Bestellung bündeln, oft zusammen mit Sonnenschutz und Insektenschutz. So erreichen Sie leichter die Freigrenze für den kostenlosen Versand. Bestellen Sie mindestens eine Woche vor der Abreise, damit genug Zeit für Lieferung und eventuelle Rückfragen bleibt. Wie Sie dabei den günstigsten Endpreis finden, erklärt der Medikamente-Preisvergleich. Für Mittel, die Sie kurz vor der Abfahrt noch brauchen, ist die Apotheke vor Ort der schnellere Weg.

Nach der Reise

Packen Sie die Reiseapotheke nach der Rückkehr aus, sortieren Sie Verbrauchtes und Abgelaufenes aus und füllen Sie nach. So ist sie beim nächsten Mal sofort einsatzbereit. Wie Sie Reste richtig entsorgen, steht im Ratgeber Medikamente richtig lagern und entsorgen.

Hinweis: Diese Checkliste gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine reisemedizinische oder pharmazeutische Beratung. Einreisebestimmungen ändern sich, prüfen Sie sie vor jeder Reise. Lesen Sie die Packungsbeilage Ihrer Arzneimittel.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Darf ich Medikamente im Handgepäck mitnehmen?
Ja. Arzneimittel, die Sie während der Reise brauchen, dürfen auch als Flüssigkeit über 100 ml ins Handgepäck. Am Sicherheitscheck kann ein Nachweis verlangt werden, etwa ein Rezept, ein Medikationsplan oder eine ärztliche Bescheinigung. Fragen Sie bei Unsicherheiten vorher bei der Fluggesellschaft nach.
Brauche ich für meine Medikamente eine ärztliche Bescheinigung?
Für Betäubungsmittel ja, im Schengen-Raum auf einem besonderen Formular. Für andere Arzneimittel ist sie nicht vorgeschrieben, aber hilfreich, besonders bei Spritzen, Pens oder größeren Mengen. Eine englischsprachige Bescheinigung wird im Ausland eher verstanden.
Wie lange gilt die Schengen-Bescheinigung für Betäubungsmittel?
Die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens gilt höchstens 30 Tage. Sie wird von der verschreibenden Praxis ausgefüllt und von der zuständigen Landesbehörde beglaubigt. Planen Sie dafür Vorlauf ein.
Kann ich im Urlaub Medikamente nachkaufen?
Oft ja, aber Namen, Wirkstärken und Rezeptpflicht unterscheiden sich von Land zu Land. Notieren Sie deshalb den Wirkstoff Ihrer Medikamente, nicht nur den Handelsnamen. Für verschreibungspflichtige Mittel brauchen Sie im Ausland meist ein Rezept einer dortigen Ärztin oder eines dortigen Arztes.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Fehler entdeckt? Hinweis an die Redaktion.